Regeländerungen 2005

Folgende Regeländerungen und neue Regelauslegungen sind am 01. Juli 2005 in Kraft getreten:

 

Regel 3 - Zahl der Spieler

Betritt ein Ersatz-/Auswechselspieler oder ein bereits ausgewechselter Spieler unerlaubt das Spielfeld und unterbricht der Schiedsrichter deswegen das Spiel, ist der Spieler zu verwarnen und auf indirekten Freistoß von der Stelle aus zu entscheiden, wo sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand (bisher: Schiedsrichterball).

Hält ein Auswechselspieler oder ein ausgewechselter Spieler auf dem Spielfeld - bevor das Spiel unterbrochen wurde - einen gegnerischen Spieler fest oder schlägt ihn (Vergehen der Regel 12), ist neben der persönlichen Strafe ebenfalls nur ein indirekter Freistoß zu verhängen. Die Art des Vergehens ist lediglich für die persönliche Strafe maßgebend (bei Schlagen: Rote Karte). Ort der Spielfortsetzung ist gleichfalls dort, wo sich der Ball beim Zeitpunkt der Unterbrechung befand.

Spieler, die zu spät kommen (also die Mannschaft ergänzen) und dann unerlaubt das Spielfeld betreten, gehören zum Spiel und werden wie Spieler behandelt.

Bei Freundschaftsspielen dürfen beliebig viele Auswechslungen vorgenommen werden, sobald dies mit dem Schiedsrichter abgesprochen ist. Sonst gilt eine Begrenzung von 6 Auswechselspielern.

Voraussetzung ist allerdings, dass sich beide Mannschaften auf eine Höchstzahl verständigen und darüber der Schiedsrichter vor dem Spiel informiert wird. Anderenfalls sind nur bis zu 6 Auswechslungen gestattet.

 

Regel 4 - Ausrüstung der Spieler

Das Spielen ohne Schuhe ist nach wie vor nicht erlaubt und mit einem indirekten Freistoß zu bestrafen. Allerdings ist der betreffende Spieler nicht mehr zu verwarnen.

Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Jede Art von Schmuck ist gefährlich. Daher ist jeglicher Schmuck verboten. Schmuck darf nicht mit Klebeband abgedeckt werden, da dies keinen ausreichenden Schutz bietet. Ringe, Ohrringe sowie Leder- und Gummibänder dürfen nicht getragen werden.

 

Regel 5 - Der Schiedsrichter

Fahnenzeichen der Schiedsrichter-Assistenten (z.B. Anzeigen einer Tätlichkeit), die der Schiedsrichter erst nach dem Schlusspfiff wahrnimmt, dürfen von ihm nicht mehr beachtet werden. Dies bezieht sich sowohl auf die Verhängung von Spielstrafen als auch auf das Aussprechen von persönlichen Strafen (nur Meldung im Spielbericht möglich).

Wenn ein Zuschauer in eine Trillerpfeife bläst und der Schiedsrichter überzeugt ist, dass der Spieler den Ball aus diesem Grunde in die Hand nahm, da er im Glauben war, der Schiedsrichter habe gepfiffen, dann unterbricht der Schiedsrichter das Spiel wegen einer äußeren Störung und setzt es mittels Schiedsrichter-Ball fort.

 

Regel 7 - Dauer des Spiels

Will ein Schiedsrichter Zeit nachspielen lassen, so kann durch besondere Vorkommnisse diese Zeit zwar noch verlängert, aber nicht verkürzt werden.

Verkündet der Schiedsrichter z.B. eine Nachspielzeit von 5 Minuten, weil die Mannschaft A beim Stande von 2:2 laufend das Spiel bei der Ausführung von Freistößen, Einwürfen, Abstößen etc. verzögert hat, und erzielt die Mannschaft B in der 92. Minute das 3:2, darf der Schiedsrichter das Spiel nicht sofort beenden, sondern muss die restlichen 3 Minuten noch spielen lassen.

 

Regel 11 - Abseits

Maßgebend für die Beurteilung einer Abseitsposition sind der Kopf, der Rumpf oder die Füße des Spielers. Die Arme bleiben ohne Berücksichtigung.

Ein Spieler greift ins Spiel ein, wenn

  • den Ball, der zuletzt von einem Mannschaftskollegen berührt oder gespielt wurde, selber spielt oder berührt;
  • einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt oder Bewegungen oder Gesten macht, die den Gegner nach Ansicht des Schiedsrichters behindern, täuschen oder ablenken;
  • einen Vorteil aus einer Abseitsstellung erlangt, indem er den Ball spielt, der vom Pfosten oder der Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zu ihm prallt.

Die beim Confederations Cup praktizierte Vorgehensweise der Schiedsrichter-Assistenten beim Anzeigen von Abseitsstellungen, die niemand verstehen konnte, ist für uns nicht relevant.

Wir belassen es im Wesentlichen bei der bisherigen Handhabung.

Wenn ein Ball offensichtlich zu einem Spieler gespielt wird, der sich in einer Abseitsposition befindet, und auch nur dieser Spieler den Ball bekommen kann, so hebt der Assistent in dem Augenblick die Fahne, indem er dies erkennt (entsprechend pfeift der Schiedsrichter auch dann schon Abseits). Denn dieser Spieler greift aus unseren Augen ins Spiel ein. Der Assistent (oder der Schiedsrichter) muss also nicht so lange warten bis der Spieler den Ball auch tatsächlich spielt oder berührt.

Besteht jedoch ein Zweifel, ob der Ball wirklich zu dem abseitsstehenden Spieler gelangt, oder wenn zwei Spieler nach dem Ball laufen, von denen einer abseits stand und der andere nicht, so muss mit der Abseitsentscheidung so lange gewartet werden, bis klar erkennbar ist, welcher den Ball spielt ("wait and see"). Die Tendenz geht eindeutig in die Richtung, dass weniger Abseits gepfiffen wird. Nur dann, wenn ein abseitsstehender Spieler den Ball offensichtlich zugespielt bekommt, oder wenn er einen Gegner daran hindert, den Ball spielen zu können (eindeutig Sicht versperrt, behindert, täuscht oder ablenkt), oder wenn er aus seiner Abseitsstellung einen Vorteil erlangt, indem er den Ball spielt, der vom Pfosten oder der Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zu ihm prallt, nur dann ist auf Abseits zu entscheiden.

Wichtig ist auch noch, dass es - wie bisher - den indirekten Freistoß an der Stelle gibt, wo sich der abseitsstehende Spieler im Augenblick der Ballabgabe befand (und nicht dort, wo er ihn berührt oder gespielt hat).

 

Regel 12 - Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen

Die Strafgewalt des Schiedsrichters hinsichtlich der Verhängung persönlicher Strafen endet in dem Moment, in dem der Schiedsrichter nach dem Spielende das Spielfeld verlassen hat (bisher: Schlusspfiff).

Wird der Schiedsrichter z.B. bei der Verkündung des Spielergebnisses von einem Spieler beleidigt, ist dieses Vergehen mit der Roten Karte zu ahnden.

Es ist nicht erforderlich, dass sich auch der Spieler auf dem Spielfeld befinden muss. Hat z.B. ein Spieler das Spielfeld schon verlassen und beleidigt er von außerhalb des Spielfeldes den noch auf dem Spielfeld befindlichen Schiedsrichter, kann der Schiedsrichter dem betreffenden Spieler ebenfalls noch die Rote Karte zeigen. Der Spieler muss für den Schiedsrichter allerdings noch "erreichbar" sein.

Bei Vergehen nach dem Schlusspfiff darf nach wie vor der Spielerpass nicht einbehalten werden.

Jedes Tackling, welches die Gesundheit eines Spielers gefährdet, ist als grobes Foul zu ahnden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tackling von hinten, von der Seite oder von vorne ausgeführt wird. Die für das Vergehen erforderliche persönliche Strafe ist der Feldverweis auf Dauer.

Betritt ein Auswechselspieler oder ein bereits ausgewechselter Spieler oder ein verletzter Spieler unerlaubt das Spielfeld und erreicht durch das Wegspielen des Balles, dass ein Tor verhindert wird, so gibt es einen indirekten Freistoß an der Stelle, wo sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand und der Spieler wird lediglich verwarnt.

Der Grund hierfür ist, dass es eine Rote Karte nur dann geben kann, wenn das Tor oder die klare Torchance durch ein Foul- oder Handspiel zunichte gemacht wird.

Vergisst der Schiedsrichter, durch Heben des Armes einen indirekten Freistoß anzuzeigen und wird der Freistoß direkt zum Tor verwandelt, so ist der Freistoß zu wiederholen. (Schiedsrichter-Fehler / bisher: Abstoß)

 

Regel 14 - Der Strafstoß

Betritt bei der Ausführung eines Strafstoßes ein Mitspieler des Schützen - bevor der Ball im Spiel ist - den Strafraum, läuft vor die Strafstoßmarke oder nähert sich dem Ball auf weniger als 9,15m und wehrt der Torwart den Ball neben das Tor ab, ist auf indirekten Freistoß für die verteidigende Mannschaft zu entscheiden (bisher: Eckstoß). Die Ausführung des indirekten Freistoßes hat von der Stelle aus zu erfolgen, wo der Spieler zu früh in den betreffenden Raum eingedrungen ist.

Begeht der den Strafstoß ausführende Spieler ein Vergehen (z.B. Täuschen des Torwarts durch Abstoppen unmittelbar vor dem Ball) und kann der Torwart den Ball neben das Tor lenken, ist ebenfalls ein indirekter Freistoß für die verteidigende Mannschaft zu verhängen (bisher: Eckstoß). Ort der Spielfortsetzung ist in diesem Fall die Strafstoßmarke.

Spielt der Schütze den Strafstoß mit dem Fuß zu einem Mitspieler zurück, so hat der Schiedsrichter auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Strafstoßmarke aus zu entscheiden (bisher: Wiederholung).

 

Regel 15 - Einwurf

Beim Einwurf müssen alle Gegenspieler einen Mindestabstand von zwei Metern zum einwerfenden Spieler einhalten.

Bei Vergehen gegen die Einhaltung des Mindestabstandes ist der Spieler zu verwarnen (Unsportlichkeit). Befand sich der Ball bereits im Spiel und unterbricht der Schiedsrichter wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes das Spiel, so ist das Spiel mit einem indirekten Freistoß fortzusetzen.

 

Regel 17 - Eckstoß

Bei der Ausführung eines Eckstoßes ist es ausreichend, wenn der Ball auf den Linien des Viertelkreises liegt. Er muss nicht mehr innerhalb des Viertelkreises liegen.

Schüsse von der Strafstoßmarke ("Elfmeterschießen")

Reduziert sich eine Mannschaft während des "Elfmeterschießens", so wird die Zahl der Spieler der gegnerischen Mannschaft nicht mehr angepasst. Eine Anpassung erfolgt nur noch bei einer Reduzierung bis zum Beginn des "Elfmeterschießens".