Beitragsordnung
laut Beschluss der Jahreshauptversammlung von 2002, 2004, 2007 und 2008
Einmalige Aufnahmegebühr | 10,-- | Euro |
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Der Vereinsbeitrag wird monatlich abgebucht: |
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Erwachsene | 11,-- | Euro |
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Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahren | 5,50 | Euro |
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Schüler, Studenten, Auszubildende | 6,-- | Euro |
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Familienbeitrag (Kinder bis 18 Jahre) | 22,-- | Euro |
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passive Vereinsmitglieder | 6,-- | Euro | keine Aufnahmegebühr |
Hinzu können gegebenenfalls noch Spartenbeiträge kommen.
laut Beschluss der JHV 2008 gilt ab sofort folgende Regelung zur Erbringung von Arbeitsstunden
"Jede Sparte hat Arbeitsstunden für den Verein zu erbringen. Die Anzahl der Arbeitsstunden je Sparte pro Jahr berechnet sich wie folgt: Anzahl aktive Sparten-Mitglieder zwischen 16 - 70 Jahren (Stand Anfang jeden Jahres) mal 3 Arbeitsstunden Angerechnet werden Arbeitsstunden für: + Instandhaltung und Pflege der gesamten Vereinsanlagen + allgemeinen Arbeitsleistungen, die der Hauptverein anbietet. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird am Anfang des Folgejahres ein Ersatzbetrag von €8,00 pro nicht erbrachter Stunde von der Sparte an den Hauptverein entrichtet. Die Sparte regelt die interne Abwicklung eigenverantwortlich. Die Mitglieder erhalten die Information über die Arbeitseinsätze von der Spartenleitung bzw. im Internet auf www.tsv-stelingen.de und am "Schwarzen Brett" im Klubhaus. |
Vereinssatzung zum Download:
![]() | Satzung_TSV_Stelingen_vom_21._Januar_2011.pdf Stand 21. Januar 2011 | 95 K |

