Beitragsermäßigung: Bescheinigungen jährlich einreichen

Achtung: Wer als Schüler, Student, Wehr-/Zivildienstleistender u.ä. Anspruch auf Beitragsermäßigung hat, muss dies jährlich unaufgefordert durch schriftlichen Nachweis an den Vorstand geltend machen. Andernfalls wird nach Ablauf des Jahres der volle Beitragssatz berechnet!

Mitwirkungspflicht für TSV-Mitglieder

Beitragsregelung und Satzung sind durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 23.01.2004 um eine Mitarbeitskomponente (3 Stunden jährlich, z.B. an den Außenanlagen des TSV) ergänzt worden.

Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 26.01.2007 wurde die Altersgrenze zur Wahlberechtigung und Ableistung von Arbeitsstunden auf 16 Jahre herabgesetzt.

Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 18.01.2008 wurde die Beitragsordnung geändert und ein Ersatzbetrag für nicht erbrachte Arbeitsstunden von € 8,00 für Mitglieder von 16 bis 70 Jahren beschlossen.

Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 23.01.2015 wurde die Beitragsordnung geändert.

 

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